Eckpunkte zur Fusion mit Bad Sachsa und Bad Lauterberg

  1. Offenlegung der Situation und Neugliederung aller Gesellschaften
  2. nach erfolgter Fusion: Sofortige Senkung der Steuern und Hebesätze auf ein einheitliches Niveau
  3. Erhalt der Fusionsrendite
  4. Erhalt von Bürgerbüros, solange der Bedarf besteht
  5. Einheitliche Wasser- und mittelfristig (5 Jahre) einheitliche Abwasserpreise, nach der Neugliederung
  6. Sicherung der für die Bürger wahrnehmbaren kommunalen Selbstverwaltung in den Ortsteilen
  7. Erhalt bzw. Einrichtung von Ortsräten
  8. Bestandsschutz der Einrichtungen / Infrastruktur (Kindergärten, Schulen usw.) bis ein Anpassung erforderlich wird
  9. Attraktive ÖPNV Verbindungen mit allen Ortteilen
  10. Gemeinsames touristisches (Vermarktungs-) Konzept
  11. Festschreibung der Kreisumlage für fünf Jahre und Zusage, dass die Mehreinnahmen durch die Bevölkerungsveredelung in der Kommune verbleiben
  12. Übernahme der Fusionskosten durch das Land Niedersachsen, z. B. über ein Investitionspaket
  13. Keine betriebsbedingten Kündigungen

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